







AKTUELLES
GBA - Erstattung Wundverband (ALBVVG) mediCipio C (Kollagen Wundauflage)
Sehr geehrte Kunden:innen und Partner:innen,
im November 2024 hatten wir offiziell informiert, dass der Gesetzgeber die Übergangsfrist für die
„sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ bis zum 02. Dezember 2024 hat auslaufen lassen.
Vorausgegangen war der Koalitionsbruch per 06. November 2024 und der sich daraus ergebende Wegfall einer Parlamentsmehrheit der verbleibenden Restregierung.
Bereits zu diesem Zeitpunkt sind wir davon ausgegangen, dass es eine zeitnahe Lösung geben wird.
Die adäquate zielgerichtete Wundversorgung hat schon aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland eine signifikante Relevanz.
Mit Datum 31.01.2024 hat der Bundestag nun im Rahmen des bevorstehenden Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetzes (GVGS) die Übergangsfrist für die „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ zunächst bis 02. Dezember 2025 verlängert.
Die Erstattungsfähigkeit innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist damit gesichert.
Das bedeutet, dass unsere medicipio C - Produkt-Palette ab sofort für alle GKV-Patienten wieder ohne Einschränkungen zur Verfügung steht.
Die Therapie-Freiheit ist damit wiederhergestellt.
mediCipio C Produkte sind in der IFA-Datenbank mit den entsprechenden Informationen hinterlegt.
Ihr Team der medichema GmbH